2018 hatte der Regierungsrat eine sogenannte kantonale Planungszone für Teile von Vitznau erlassen. Auf den betroffenen Grundstücken durften damit keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Grund dafür war, dass die Gemeinde über zu grosse Bauzonen verfügte und diese um 12 Hektaren reduzieren musste.
Eine revidierte Bau- und Zonenordnung, die dies umgesetzt hätte, lehnten die Stimmberechtigten 2017 allerdings ab. Somit hatte Vitznau keine gesetzeskonforme Regelung mehr.
Im Februar 2022 genehmigte das Stimmvolk schliesslich eine Ortsplanungsrevision. Diese beinhaltet neben der Rückzonung von rund 12 Hektaren etwa die Einführung der Überbauungsziffer, eine neue Einteilung der Bauzonen und die Festlegung des Gewässerraums. Der Regierungsrat habe die Revision mit wenigen untergeordneten Ausnahmen genehmigt, heisst es in der Mitteilung.
Sie erfülle die Anforderungen der kantonalen Rückzonungsstrategie aus dem Jahr 2020. Vitznau ist eine von 21 Luzerner Gemeinden, die wegen zu grosser Bauzonenreserven Rückzonungen vornehmen müssen. Bislang haben sechs Gemeinden ihre Bauzonen rechtskräftig bereinigt, wie das Luzerner Baudepartement auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte.
In Vitznau und Rickenbach sind die Entscheide noch nicht rechtskräftig. Die weiteren Gemeinden befinden sich in unterschiedlichen Phasen im Prozess, es sind dies Altbüron, Ermensee, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Greppen, Hitzkirch, Mauensee, Reiden, Schwarzenberg, Triengen, Wauwil, Weggis und Zell.
(sda)