Denn E-Scooter dürften erst ab 14 Jahren mit der Mofaprüfung gefahren werden, teilte die Zuger Polizei am Donnertag mit. Der Unfall hatte sich bereits am 5. April ereignet.
Der 13-Jährige muss sich nun bei der Jugendanwaltschaft wegen mehrerer Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz verantworten.
Angezeigt wurde laut der Zuger Polizei auch der Vater des jungen, weil er ihm den Roller trotz fehlender Fahrberechtigung überlassen hatte.
(sda)