Gemäss des Communiqués des Gemeinderats verlangten die Beschwerdeführer in einer am 11. Januar eingereichten Beschwerde eine Verschiebung der auf den 12. März angesetzten Volksabstimmung. Sie begründeten dies damit, dass ihr Informationsbedürfnis verletzt worden sei. Der Regierungsrat sei aber zum Schluss gekommen, dass die Initianten im Abstimmungsbüchlein ihren Standpunkt hätten darlegen können, teilte der Gemeinderat mit.
Der Entscheid des Regierungsrats ist noch nicht rechtskräftig. Eine zweite, am 3. Februar eingereichte Stimmrechtsbeschwerde der Initianten ist beim Regierungsrat noch hängig. Darin wird dem Gemeinderat vorgeworfen, die Bevölkerung unzulässig beeinflusst zu haben.
Der Gemeinderat hatte am 1. Februar den Stimmberechtigten in einer Mitteilung die Ablehnung der Initiative "JA zur Freihalte- und Grünzone Schlössli Höchi" empfohlen. Die Initiative will verhindern, dass ein unverbauter Hang verbaut wird und will das Areal deswegen umzonen. Der Gemeinderat argumentierte in der Mitteilung, dass der Grundeigentümer wegen eines enteignungsähnlichen Eingriffs mit 2,2 Millionen Franken entschädigt werden müsste.
(sda)