Luzerner Hundehalterinnen und -halter müssen für ihre Vierbeiner eine jährliche Steuer von 120 Franken bezahlen, für Hofhunde gilt ein reduzierter Tarif. Polizeihunde, Armeehunde, Lawinensuchhunde und andere sogenannte Nutzhunde sind steuerbefreit.
Steuerbefreit sind auch Blindenführerhunde. Die Steuerbefreiung gelte aber nicht für neuere Arten von Assistenzhunden, kritisierte Claudia Wedekind (Mitte) in ihrer Motion. Sie nannte etwa Hunde, die Personen mit Diabetes oder Epilepsie, Gehörlose, Körperbehinderte oder psychisch Kranke unterstützen.
Das Anliegen Wedekinds war im Parlament völlig unbestritten. Eine Diskussion gab es keine.
(sda)