Bundesgericht muss Luzerner Fahndungsmethoden beurteilen


News Redaktion
Regional / 07.02.23 14:11

Das Bundesgericht muss nach seinem Urteil über das Solothurner Polizeigesetz nun auch das Luzerner Pendant unter die Lupe nehmen. Hintergrund ist die umstrittene automatische Fahrzeugfahndung. Privatpersonen aus den Reihen der Luzerner SP und Grünen haben eine Klage eingereicht.

Der Einsatz von Kameras zur Fahrzeugerkennung auf Autobahnen ist umstritten. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)
Der Einsatz von Kameras zur Fahrzeugerkennung auf Autobahnen ist umstritten. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS)

Der Luzerner Kantonsrat genehmigte die Änderung des Polizeigesetzes im vergangenen Oktober mit 76 zu 28 Stimmen. Seit 2023 ist es der Polizei damit erlaubt, Nummern von vorbeifahrenden Autos zu erfassen und mit Personen- und Sachfahndungsregistern abzugleichen. Das System soll für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Personen eingesetzt werden.

Gegen die Vorlage stimmten im Parlament SP und Grüne, dies wegen den aus ihrer Ansicht nach zu langen Verwendungs- und Vernichtungsfristen der Daten. Nun gelangen Personen aus ihren Reihen in der Sache ans Bundesgericht, wie die Parteien am Dienstag mitteilten.

Dass die Polizei Lenker und Mitfahrerende erfassen und die gesammelten Daten 100 Tage speichern könne, sei ein Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, kritisieren die Einsprecher. Sie hätten deshalb eine Normenklage beim Bundesgericht eingereicht.

Auf den Plan gerufen hat die Beschwerdeführer ein Urteil desselben Gerichts vom vergangenen Dezember. Damals hielt das Bundesgericht fest, dass der Kanton Solothurn sein Polizeigesetz nachbessern müsse. Auch hier ging es im Kern um die automatische Fahndung nach Fahrzeugen.

So bemängelte das Bundesgericht, dass der Anwendungsbereich der automatischen Fahrzeugfahndung nicht genügend eingeschränkt sei. Zudem müsse genauer geregelt sein, wie lange eine automatisierte Fahrzeugfahndung dauern darf, wie lange Daten aufbewahrt und zu welchen Zwecken sie an welche Behörden weitergegeben werden dürfen.

Diese Kritik lässt sich laut der Mitteilung der Beschwerdeführer direkt auf das revidierte Luzerner Polizeigesetz übertragen. Dessen Regelung dürfte demnach gar als noch schwereren Eingriff in die Grundrechte eingestuft werden, weil in Luzern anders als in Solothurn auch die Menschen in den Fahrzeugen optisch erfasst werden sollen, was das Bundesgericht als unverhältnismässig beurteilt habe.

Gemäss dem Luzerner Polizeigesetz dürften die Daten während 100 Tagen aufbewahrt und ausschliesslich für die Verfolgung von schweren Verbrechen und Vergehen verwendet werden.

Neben der Justiz soll sich auch die Politik erneut mit dem Thema befassen. Ein Postulat aus den Reihen von Grünen und SP verlangt vom Luzerner Regierungsrat, mögliche Anpassungen zu prüfen, die nach dem Bundesgerichtsurteil im Falle von Solothurn nötig seien.

(sda)


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