Sowohl gegen die Teilrevisionen der Nutzungsplanung als auch gegen das Bauprojekt selber waren zahlreiche Einsprachen eingegangen. Ein grosser Teil davon konnte im Rahmen von Verhandlungen sowie gestützt auf verschiedene Projektanpassungen erledigt werden. Letztlich musste der Regierungsrat noch über insgesamt zehn Einsprachen befinden und wies diese ab.
Gegen diesen Entscheid über die Einsprachen sowie den Erlass der Nutzungsplanteilrevisionen und die Projektgenehmigung wurde eine Beschwerde schliesslich beim kantonalen Verwaltungsgericht erhoben. Im Rahmen von weiteren Verhandlungen zwischen dem betreffenden Beschwerdeführer und dem Baudepartement konnte diese Beschwerde nunmehr bereinigt werden, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte.
Die Kosten für das knapp vier Kilometer lange Strassenstück, das unter anderem eine 325 Meter lange Brückenkonstruktion beinhaltet, werden auf 125 Millionen Franken geschätzt. Über die entsprechende Ausgabenbewilligung wird der Kantonsrat voraussichtlich vor oder nach den Sommerferien befinden.
Im Idealfall, so schreibt die Regierung, könnte etwa Mitte 2025 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden. Geschätzt wird, dass diese rund sieben Jahre in Anspruch nehmen.
(sda)