Beschwerden gegen Jury-Entscheid zu Luzerner Theater abgewiesen


News Redaktion
Regional / 17.05.23 09:33

Das Luzerner Kantonsgericht hat fünf Beschwerden von unterlegenen Wettbewerbsteilnehmern zum Luzerner Theater-Neubau abgewiesen. Es kommt zum Schluss, dass das Verfahren entsprechend den Vorschriften des Wettbewerbs korrekt durchgeführt worden sei. Luzerns Stadtpräsident Beat Züsli (SP) zeigte sich erfreut über den Entscheid.

Der Vorschlag für den Neubau des Luzerner Theaters wurde kontrovers aufgenommen. (Visualisierung) (FOTO: Keystone/PHILIPP SCHMIDLI)
Der Vorschlag für den Neubau des Luzerner Theaters wurde kontrovers aufgenommen. (Visualisierung) (FOTO: Keystone/PHILIPP SCHMIDLI)

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Es könne innert 30 Tagen mit Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.

Im vergangenen Dezember hatte die Stadt nach einem zweistufigen Architekturwettbewerb mit über 100 Vorschlägen verkündet, wie das neue Luzerner Theater dereinst aussehen soll. Das von der Jury präferierte Projekt "überall" der Ilg Santer Architekten für den 120-Millionen-Franken-Bau überraschte mit dem Erhalt des heutigen Theatergebäudes. Mit einer Überarbeitung des Projekts sollen Kritikpunkte aufgenommen werden.

Mehrere Wettbewerbsteilnehmende, die im ersten Wertungsrundgang beurteilt, aber vom Preisgericht nicht für die zweite Runde qualifiziert worden waren, gelangten an das Kantonsgericht.

Insgesamt reichten neun Architekturunternehmungen Verwaltungsgerichtsbeschwerden ein. Auf vier Beschwerden sei das Gericht aus "prozessualen Gründen" nicht eingetreten. Die fünf verbliebenen Beschwerden weise das Kantonsgericht nun ab, soweit es auf diese eintrete, hält es fest.

Diese Projekte sahen jeweils ein zweites Untergeschoss vor. Die Wettbewerbsvorschriften legten fest, dass Einbauten unter ein Niveau von 425 Meter über Meer technisch machbar sind, jedoch mit grossen geotechnischen Risiken verbunden und vermutlich kaum wirtschaftlich zu realisieren seien.

Das Kantonsgericht kommt diesbezüglich zum Schluss, dass es "im Ermessenspielraums des Preisgerichts" liege, die im Wettbewerbsprogramm vermerkten Risiken zu gewichten und andere Lösungen vorzuziehen, wie es in der Medienmitteilung festhält. Ein solches Vorgehen sei rechtlich zulässig und widerspreche den Wettbewerbsvorschriften nicht.

Das Wettbewerbsprogramm habe die Möglichkeit vorgesehen, mit dem bisherigen Bestand des Theatergebäudes weiterzuarbeiten, heisst es. Die Erstplatzierten hätten von dieser Möglichkeit "in zulässiger Weise" Gebrauch gemacht. Dass das Siegerprojekt im Nachgang an das Wettbewerbsverfahren überarbeitet werde und die nachfolgenden Verfahren durchlaufen müsse, entspreche dem üblichen Vorgehen, heisst es weiter und sei deshalb vom Gericht nicht zu prüfen gewesen.

Luzerns Stadtpräsident und Präsident der Projektierungsgesellschaft, Beat Züsli (SP), zeigte sich in einer Medienmitteilung erfreut über das Urteil. "Wir waren immer überzeugt, ein rechtmässiges Verfahren durchgeführt zu haben", liess er sich zitieren.

Die Beschwerden hatten die weiteren Arbeiten am Projekt verzögert. Die Stadt konnte den Auftrag zur Überarbeitung deswegen noch nicht erteilen und keine Preisgelder ausbezahlen. Sobald das Urteil rechtskräftig sei, könne nun aber das Verfahren mit der Überarbeitung des Projekts weitergeführt werden, schreibt die Stadt.

Mitwirken werden neben den Architekten Ilg Santer, der Jurypräsident, die Verantwortlichen des Luzerner Theaters sowie Vertreterinnen und Vertreter der Projektierungsgesellschaft und der Stadt Luzern, wie es heisst. Die Spezialkommission des Stadtparlaments werde entsprechend informiert und einbezogen. Am Ende der Überarbeitung werde auch das Preisgericht nochmals zusammentreten.

Der Stadtrat rechnet damit, dass der Prozess nach der Sommerpause startet und rund ein halbes Jahr dauern wird. Das Ergebnis soll dem Stadtparlament zusammen mit dem Projektierungskredit voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 vorgelegt werden.

(sda)


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