Bundesgericht bestätigt Thurgauer Kleinsiedlungsverordnung


News Redaktion
Schweiz / 30.01.23 16:39

Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit der durch die Thurgauer Kantonsregierung erlassenen temporären Kleinsiedlungsverordnung bestätigt. Hintergrund ist die Auszonung von etwa der Hälfte der 300 Weiler im Kanton aus der Bauzone.

Blick in den Grossrats-Saal im Rathaus in Frauenfeld. Der Thurgau schränkt das Bauen in Weilern ein. Das Bundesgericht stützt nun das Vorgehen des Kantons. (FOTO: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)
Blick in den Grossrats-Saal im Rathaus in Frauenfeld. Der Thurgau schränkt das Bauen in Weilern ein. Das Bundesgericht stützt nun das Vorgehen des Kantons. (FOTO: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER)

Das Bundesgericht habe festgehalten, dass Anlass für das Einschreiten des Regierungsrates bestanden habe, teilte das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt am Montag mit. Das Urteil wurde bereits Ende November gefällt, aber erst letzte Woche dem Departement zugestellt, wie Departements-Generalsekretär Marco Sacchetti auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.

Die vom Kanton gewählten Mittel waren gemäss Urteil geeignet, um einen bundesrechtskonformen und rechtssicheren Vollzug der Baubewilligungsverfahren in den betroffenen Kleinsiedlungen sicherzustellen.

Von den historisch gewachsenen Weilern im ganzen Kantonsgebiet liegen heute viele in Bauzonen - sogenannten Weiler- oder Dorfzonen. Dies widerspricht nach Ansicht des Bundes dem Bundesrecht. Eine Überprüfung durch den Kanton ergab, dass ein beträchtlicher Teil der 300 Weiler im Thurgau in eine Nichtbauzone umgezont werden müsse.

Der Grosse Rat genehmigte im September 2022 die von der Regierung dazu erlassene Richtplanänderung "Kleinsiedlungen". Das Bauen in den Weilern wird dadurch in Zukunft eingeschränkt. Die Gemeinden haben nun die Aufgabe, die Planungen für die Kleinsiedlungen zu überprüfen und ihre Zonenpläne anzupassen.

Für die Übergangszeit bis zur Anpassung der kommunalen Zonenpläne erliess der Regierungsrat bereits am 12. Mai 2020 die Kleinsiedlungsverordnung. Sie regelt provisorisch das Baubewilligungsverfahren in den Weilern. Dagegen erhob der Grundeigentümer einer von Restriktionen betroffenen Liegenschaft Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Wie dem Urteil zu entnehmen ist, wiesen die Richterin und die Richter diese vollumfänglich ab. Es sei zu befürchten gewesen, dass bis zur formellen Änderung der Zonenverordnung in den Gemeinden noch bundesrechtswidrige Bauvorhaben bewilligt und realisiert würden, heisst es im Urteil. Daher habe der Regierungsrat durchaus Grund gehabt, einzuschreiten und die Verordnung zu erlassen.

Damit griff die Exekutive laut Urteil weder in die Befugnisse des Grossen Rates ein noch in die Gemeindeautonomie. Das Bundesgericht erkennt auch keine Willkür und keinen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsgarantie.

Die Kleinsiedlungsverordnung sorge für Rechtssicherheit, schrieb das Gericht. Sie verhindere nicht nur bundesrechtswidriges Bauen in den einen Weilern. In den anderen Weilern stelle sie sicher, dass die Bautätigkeit in der Übergangszeit nicht vollständig zum Erliegen komme.

Das sei auch im Interesse der Gemeinden und der Grundeigentümer. "Diese Interessen überwiegen das Interesse einzelner Privater", lautet das Fazit des Bundesgerichts.

(sda)


Anzeige
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Der perfekte Auftakt wird angestrebt
Sport

Der perfekte Auftakt wird angestrebt

Nach dem problemlosen Auswärtssieg gegen Belarus empfängt die Schweiz am Dienstag in Genf mit Israel einen stärkeren Gegner. Trotzdem bleibt der perfekte Auftakt das Ziel.

Afghanischer Bildungsaktivist von Taliban verhaftet
International

Afghanischer Bildungsaktivist von Taliban verhaftet

In der afghanischen Hauptstadt Kabul ist ein bekannter Aktivist für Mädchenbildung von den Taliban verhaftet worden. Das teilte die UN-Mission in Afghanistan (Unama) am Dienstag auf Twitter mit.

Promis unterstützen Volksentscheid für klimaneutrales Berlin 2030
International

Promis unterstützen Volksentscheid für klimaneutrales Berlin 2030

Für eine konsequentere Bekämpfung des Klimawandels haben am Samstag in Berlin Tausende Menschen demonstriert. Am Sonntag können die Wähler in der Hauptstadt in einem Volksentscheid darüber abstimmen, ob Berlin anstreben soll, schon 2030 klimaneutral zu werden. Ein Bündnis will mit dem Volksentscheid erreichen, dass Berlin dieses Ziel 15 Jahre früher als bisher geplant erreicht. Voraussetzung dafür ist, dass eine Mehrheit der Wähler dafür stimmt, mindestens aber 25 Prozent aller Wahlberechtigten, rund 608 000 Menschen.

Modelleisenbahn im Freien muss nach 30 Jahren abgebrochen werden
Schweiz

Modelleisenbahn im Freien muss nach 30 Jahren abgebrochen werden

Sie sind nicht zonenkonform: Weil sich eine Modelleisenbahn und eine Thujahecke in der Landwirtschaftszone befinden, müssen sie abgebrochen und entfernt werden. Dass sie seit 30 Jahren bestehen, ändert daran laut dem Zürcher Verwaltungsgericht nichts.