Ärztinnen und Ärzte, die zu Lasten der Grundversicherung abrechnen wollen, müssen nach Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom Mittwoch mindestens drei Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, und zwar an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in ihrem Fachgebiet. Diese Regelung gilt seit Anfang 2022.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates will diese Vorgabe befristet lockern, wenn ein Ärztemangel in bestimmten Bereichen nachgewiesen ist. Sie denkt dabei besonders an Randregionen. Über die entsprechende Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) müssen die Räte noch entscheiden.
Dem Bundesrat ist wichtig, dass die Ausnahme nur für vier Bereiche gelten soll: Allgemeinmedizin, Kindermedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie.
(sda)