Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung soll als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)" gelten. Die Initiative empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung, weil die Gesetzgebungsarbeiten bereits fortgeschritten seien.
Bis am 16. März 2023 können Kantone, Parteien und Organisationen Stellung nehmen zum Entwurf. Der Bundesrat stellt für Ehepaare mit nur einem Haupteinkommen eine Variante mit und eine ohne Einkommensdifferenzabzug zur Diskussion.
(sda)