Die seit dem 1. Oktober 2022 geltende Verordnung über die befristete Erhöhung der Stromproduktion bei Wasserkraftwerken fällt in zwei Wochen dahin, wie die Landesregierung am Freitag mitteilte. Geplant gewesen wäre das Ende der Massnahme für Ende April.
Von der früheren Aufhebung profitieren laut dem Bundesrat vor allem Fischarten wie die Äsche und die Nase, welche gewöhnlich in den Monaten März und April ihre Wanderungen zu den Laichgebieten antreten.
(sda)