Menschen mit Behinderungen seien in ihrem Alltag nach wie vor benachteiligt, etwa bei Bewerbungsverfahren, teilte der Bundesrat am Freitag mit. Der Bundesrat will deshalb Arbeitgebende dazu verpflichten, "zumutbare" Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können.
Ebenso sollen Private dafür sorgen, dass für die Öffentlichkeit bestimmte Dienstleistungen barrierefrei genutzt werden können. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit einer entsprechenden Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) beauftragt. Dieses soll bis Ende Jahr vorliegen.
(sda)