Wegen der ungenügenden und falsch deklarierten Schutzwirkung bestehe eine Gesundheitsgefährdung, heisst es in der Mitteilung. Es bestehe das Risiko, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein.
Vom Produktrückruf betroffen ist die Atemschutzmaske der Marke ZG, die mit N95 beschriftet und manchmal mit einem Stempel VPM versehen ist. Sie wurde vom Unternehmen PP Zolotyy Hlobus hergestellt. Sie wurde von der Procurement Corp AG, die sich früher Die Beschaffer AG nannte, unter dem Namen Spitamed KN95 FFP2 Atemschutzmaske verkauft.
Die Procurement Corp AG sei per Verfügung verpflichtet, die betroffene Maske zurückzunehmen, heisst es in der Mitteilung.
(sda)