Trotz der geringen Zahl hat sich die Massnahme bewährt, weil sie den Veranstaltern Planungssicherheit gewährte, wie die Volkswirtschaftsdirektion am Dienstag mitteilte.
In drei Fällen gab es Rekurse. Einen wies der Regierungsrat rechtskräftig ab, zwei Verfahren sind noch hängig. Die potenzielle Schadensumme beläuft sich in diesen beiden Fällen auf insgesamt rund eine Million Franken. Die Hälfte davon müsste der Kanton zahlen.
Der Schutzschirm wurde während der Coronapandemie vom Bund eingeführt. Im Kanton Zürich galt er ab 2. September 2021 für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden. Ende 2022 lief er aus. Im Schadensfall trugen die Veranstalter eine Franchise und einen Selbstbehalt der ungedeckten Kosten. Ausser in Zürich hatten weitere 21 Kantone einen Schutzschirm aufgespannt.
(sda)