Eidgenössische Gerichte kommen Forderung nach Transparenz nach


News Redaktion
Schweiz / 13.03.23 12:00

Die vier eidgenössischen Gerichte haben in ihren Geschäftsberichten erstmals Auskunft über die Bildung der Richtergremien gegeben. Damit kommen sie der Forderung der GPK des Ständerats und des Nationalrats nach mehr Transparenz nach.

Die eidgenössischen Bundesgerichte haben ihre Geschäftsberichte präsentiert. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN)
Die eidgenössischen Bundesgerichte haben ihre Geschäftsberichte präsentiert. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN)

Die Zuteilung der Richter nach klaren Kriterien auf die Fälle soll die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit gewährleisten. Beim Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht erfolgt die Zuteilung durch eine Software. Diese kann manuell angepasst werden.

Diese Anpassungen gerieten insbesondere bei den Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts in die Kritik. Nach einer externen Überprüfung hat das Gericht die Zuteilung "weiterentwickelt", ein Controlling eingesetzt und das Geschäftsreglement angepasst.

Aus dem Bericht geht des weiteren hervor, dass neben der Vertrauensstelle eine anonyme Anlaufstelle für die Mitarbeitenden eingerichtet wird. In Sachen Personalia schreibt das Gericht, dass die Generalsekretärin das Gericht Ende 2022 verlassen hat. Gründe dafür werden nicht genannt.

(sda)


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