Die Zuteilung der Richter nach klaren Kriterien auf die Fälle soll die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit gewährleisten. Beim Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht erfolgt die Zuteilung durch eine Software. Diese kann manuell angepasst werden.
Diese Anpassungen gerieten insbesondere bei den Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts in die Kritik. Nach einer externen Überprüfung hat das Gericht die Zuteilung "weiterentwickelt", ein Controlling eingesetzt und das Geschäftsreglement angepasst.
Aus dem Bericht geht des weiteren hervor, dass neben der Vertrauensstelle eine anonyme Anlaufstelle für die Mitarbeitenden eingerichtet wird. In Sachen Personalia schreibt das Gericht, dass die Generalsekretärin das Gericht Ende 2022 verlassen hat. Gründe dafür werden nicht genannt.
(sda)