Eingaben an Schwyzer Verwaltung sollen elektronisch möglich sein


News Redaktion
Regional / 27.04.23 11:13

Einen Tag nachdem der Kantonsrat Schwyz einen Digitalisierungsschub gefordert hat, hat der Regierungsrat die Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs in die Vernehmlassung geschickt. So sollen Eingaben im Kanton Schwyz auch elektronisch eingereicht werden können.

Schwyzerinnen und Schwyzer sollen künftig auch digitale Kanäle nutzen können, wenn sie beim Kanton eine Eingabe machen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/GAETAN BALLY)
Schwyzerinnen und Schwyzer sollen künftig auch digitale Kanäle nutzen können, wenn sie beim Kanton eine Eingabe machen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

In Sachen Digitalisierung ist der Kanton gegenüber der Privatwirtschaft im Rückstand. Die Bevölkerung könne mit der öffentlichen Hand oftmals nicht im gleichen Mass digital verkehren wie mit Unternehmen, schreibt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag publizierten Vernehmlassungsbotschaft.

Grund dafür ist gemäss Regierung, dass die nötigen gesetzlichen Bestimmungen fehlen. Die rechtlichen Grundlagen für den Geschäftsverkehr mit der Verwaltung orientierten sich an der papiergebundenen Abwicklung, erklärte der Regierungsrat. Elektronische Eingaben könnten heute nicht akzeptiert werden, weil sie eigenhändig unterschrieben werden müssten.

Der Regierungsrat will deswegen mit einer zentralen Regelung im Verwaltungsrechtspflegegesetz den digitalen Kanal generell öffnen. Die neue Gesetzesnorm soll technologieunabhängig sein, damit flexibel auf technologische Entwicklungen reagiert werden kann.

Eingaben sollen künftig somit nicht nur konventionell, sondern auch elektronisch möglich sein. Sichergestellt werden muss etwa, dass die Person, die eine Eingabe macht, auch diejenige ist, die sie vorgibt zu sein. Sicher sein muss auch, dass die Eingabe - etwa ein Baugesuch - nicht verändert worden ist. Einen Anspruch auf eine elektronische Verfahrensabwicklung soll es nicht geben.

(sda)


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