Der Staatsanwalt forderte vier Jahre Gefängnis und einen Landesverweis für den Angolaner, der seit 20 Jahren in der Schweiz lebt. Er warf ihm versuchte vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung vor, wobei er die Grenzen der Notwehr überschritten habe.
Anlass für die Auseinandersetzung war ein unbefriedigendes Drogengeschäft zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer im Sommer 2017. Diese führte zu einer Massenschlägerei beim Europaplatz in Luzern. Dabei kamen eine Kette und Messer zum Einsatz, der Beschuldigte selber verlor mehrere seiner Rastazöpfe. Das Opfer erlitt schwere Stich- und Schnittverletzungen.
Das Gericht schreibt in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass der Beschuldigte den Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung zwar erfüllt habe. Er bleibe aber straflos, weil er in entschuldbarer Notwehr gehandelt habe.
So habe er das Messer erst am Schluss der Auseinandersetzung gezogen, nachdem er bereits mit Fäusten und Fusstritten malträtiert worden, ihm die Haare ausgerissen worden waren und er gemerkt habe, dass mehrere seiner Kontrahenten ein Messer in der Hand hielten. Hätte er eine Tötungsabsicht gehegt, so das Gericht, hätte er das Messer wohl bereits früher gezückt.
Es sei augenscheinlich, dass er sich in einem Ausnahmezustand befunden und Todesangst verspürt habe. Daher habe er nicht mehr besonnen und verantwortlich reagieren können, sondern "in entschuldbarem Affekt" gehandelt.
Verurteilt wurde der Mann wegen Raufhandels zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten. Gegen das Urteil wurde Berufung angemeldet, es ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidigung hatte dem Gericht als Beweis die abgerissenen Rastazöpfe des Beschuldigten vorgelegt. Diese werden ihm auf Verlangen nach Rechtskraft des Urteils gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt, ansonsten vernichtet.
(sda)