ESAF in Zug will Tickets, die im Schwarzmarkt gekauft werden, für ungültig erklären!


Roman Spirig
Schwingen / 28.05.19 15:46

Von den raren Tickets für das Schwingfest in Zug haben einige ihren Weg in den Schwarzmarkt gefunden, obwohl ein Weiterverkauf verboten ist. Die Organisatoren sind erbost und wollen die Verkäufer zur Rechenschaft ziehen.

ESAF in Zug will Tickets, die im Schwarzmarkt gekauft werden, für ungültig erklären! (Foto: KEYSTONE / URS FLUEELER)
ESAF in Zug will Tickets, die im Schwarzmarkt gekauft werden, für ungültig erklären! (Foto: KEYSTONE / URS FLUEELER)

  • OK-Präsident Heinz Tännler erklärt, warum und wie man gegen Schwarzmarkt-Ticket-Dealer vorgehen will.

    Heinz Taennler

Von den 56'500 Plätzen am Eidgenössische Schwing- und Älplerfest (Esaf) vom 23. bis 25. August in Zug sind 4000 Tickets in den freien Handel gelangt. 180'000 Personen wollten eines haben, die Käufer wurden ausgelost. Von einem weiteren Kontingent konnten Zugerinnen und Zuger Eintritte erwerben.

Ein regulärer Sitzplatz ist zum Preis von 245 Franken zu haben, auf Online-Handelsplattformen sind die Tickets für 800 Franken zu finden. Die Organisatoren gehen gegen die Schwarzmarkthändler vor, wie sie mitteilten.

Der Weiterverkauf von oder der Handel mit Tickets zum nicht-offiziellen Preis sei nämlich untersagt. Derartig erworbene Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Auf die Frage, ob das auch für jene Tickets gelte, die Sponsoren erhalten, sagte OK-Präsident Heinz Tännler gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, ein Verkauf zu solchen Preisen sei missbräuchlich.

"Wir behalten uns vor, solche Tickets ungültig zu machen, Käufer müssen damit rechnen, dass ihr Platz in der Arena besetzt ist." Das Problem seien die Online-Plattformen, so Tännler. Daher trete man mit diesen nun in Kontakt mit der Absicht, dass sie die Angebote selber entfernen würden.

Die Ticketing-Abteilung habe sich der Sache angenommen, sagte Sprecher Freddy Trütsch. Es sei nicht einfach, nachzuverfolgen, doch behalte man sich vor, identifizierte Verkäufer zu belangen.

Ganz ausschliessen lasse sich der Weiterverkauf nur mit personalisierten Eintrittskarten. Doch wäre der Aufwand dafür zu gross.

(sda)


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