Kantonsrat Jan Stocker (SVP) begründete seinen Vorstoss unter anderem damit, dass sich Landes- und Kantonalkirchen vermehrt in politische Angelegenheiten einmischen würden. Sie brächten nicht selten die Haltung der Wirtschaft in Misskredit. Es sei unglaubwürdig, wenn sie "mit Steuern von Unternehmen lauthals gegen deren Interessen" politisierten.
Doch eine freiwillige Kirchensteuer sei keine Steuer, hält der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion fest. Die Mehrheit der Kantone kenne eine Kirchensteuer, wenn auch diese mancherorts zur Debatte stehe. Eine Abschaffung im "traditionsbewussten Kanton Schwyz" wäre in den Augen der Regierung nicht mehrheitsfähig.
Die Kirchensteuern juristischer Personen machen 16 Prozent der Schwyzer Kirchenbudgets aus. Bei den römisch-katholischen Gemeinden sind dies rund 5 Millionen Franken und bei den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden rund 1 Million Franken. Würde dies wegfallen, müsste die öffentliche Hand einspringen. Denn die Mittel der Kirchgemeinden werden laut der Regierung "durchaus auch im öffentlichen Interesse verwendet".
Der Regierungsrat lehne die Motion daher ab. Gleiches gilt für ein Postulat aus den Reihen der SP, das mehr religiöse Neutralität ohne Leistungsabbau fordert. Konkret solle die Regierung die religiöse Neutralität des Staates verbessern, etwa indem die Kirchensteuer durch eine Gemeinschaftssteuer ersetzt würde. Diese würde in einen kantonalen Fonds fliessen.
Eine "intransparente und ineffiziente Fondsstruktur" sei aus finanzpolitischer Sicht prinzipiell abzulehnen, hält die Regierung fest. Auch sie kritisiert allerdings, dass Kirchen jüngst an politischen Abstimmungskämpfen teilgenommen hätten.
(sda)