In seinem noch nicht rechtskräftigen Entscheid sprach das Bezirksgericht Frauenfeld die früheren Staatsanwälte von den Vorwürfen frei. Die Anklage hatte wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Amtsmissbrauch für beide eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen verlangt.
Die Vorwürfe stehen in Zusammenhang mit dem Verfahren zum Tötungsdelikt in Kümmertshausen TG, das die beiden Staatsanwälte bis 2015 leiteten.
Dabei sollen sie einen Satz in einer Befragung nicht protokolliert haben. Weiter wurde ihnen vorgeworfen, eine Vernehmung sei durchgeführt worden, obwohl sie gewusst hätten, dass ein früherer Pflichtverteidiger wieder eingesetzt war. Weiter seien bei einer Telefonüberwachung Personen abgehört worden, für die keine Genehmigung vorlag.
(sda)