Gemeindeinitiativen: Luzerner Regierung will Hürden nicht normieren


News Redaktion
Regional / 16.05.23 00:01

Die Luzerner Regierung will es weiterhin den Gemeinden überlassen, die Erfordernisse für das Zustandekommen einer Gemeindeinitiative zu definieren. Sie lehnt eine überparteiliche Motion ab, weil sie eine Fixierung auf einen einzigen Faktor für die Berechnung der nötigen Unterschriften als zu einschränkend erachtet.

Die Luzerner Regierung will Hürden für eine Gemeindeinitiative nicht vereinheitlichen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Die Luzerner Regierung will Hürden für eine Gemeindeinitiative nicht vereinheitlichen. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Sie hält es aber für "opportun", die Hürden für das Zustandekommen von Gemeindeinitiativen zu thematisieren und beantragt dem Kantonsparlament, die Motion als Postulat erheblich zu erklären, wie sie in der am Dienstag veröffentlichten Antwort schreibt.

Heute gilt im Kanton Luzern eine Gemeindeinitiative als zustande gekommen, wenn sie die gültigen Unterschriften von einem Zehntel der Stimmberechtigten aufweist - abgerundet auf den nächsten Zehner, mindestens aber 10 und höchstens 500 Unterschriften. Zudem kann die Gemeinde in der Gemeindeordnung eine abweichende Regelung treffen.

Aus demokratiepolitischer Sicht sei es nicht nachvollziehbar, wieso die Hürde für eine Gemeindeinitiative kommunal unterschiedlich sein solle, heisst es in der Motion von SP-Kantonsrat Meyer Jörg, die auch andere Kantonsrätinnen und Kantonsräte von links bis rechts unterzeichneten. Dies habe nichts mit lokalen Gegebenheiten oder der Gemeindeautonomie zu tun.

Die Motionärinnen und Motionäre wollen die Gewährleistung der demokratischen Repräsentanz höher gewichten und einheitlich regeln und die notwendige Anzahl Unterschriften für eine Gemeindeinitiative auf maximal 5 Prozent der Stimmberechtigten anpassen. "Einzig ein prozentualer Wert kann eine über die Zeit gleiche demokratische Repräsentanz sicherstellen", halten sie fest.

Anders sieht es die Regierung. Sie erachtet den von den Motionären vorgeschlagenen Ansatz als "zu starr" und lehnt ihn ab. Eine Fixierung auf einen einzigen Faktor für die Berechnung der nötigen Unterschriften erachtet sie als "hinderlich und zu einschränkend" für die Gemeinden.

Laut Regierung sollte das Ziel sollte darin bestehen, die Hürde für die Einreichung einer Gemeindeinitiative nicht unnötig hoch zu halten und zugleich auch die Gemeindeautonomie nicht einzuschränken. Die vorliegende Motion gewichte die demokratische Repräsentanz höher als die Gemeindeautonomie.

Die Kantonsregierung will es den Gemeinden weiterhin überlassen, für die Unterschriftenerfordernis neben der Prozent-Regelung der Einfachheit halber eine absolute Zahl definieren zu können. Schliesslich seien diese mit den lokalen demographischen und politischen Gegebenheiten am besten vertraut.

(sda)


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