Es befand den Briten schuldig des mehrfachen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage. Von den 18 Monaten Freiheitsstrafe sind neun Monate unbedingt, wobei der Beschuldigte bereits 304 Tage in Auslieferungs- und Untersuchungshaft verbracht hatte, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Freitag veröffentlicht wurde.
Der Mann war im Juni 2020 während zehn Tagen unter anderem in Luzern, Zug und Zürich auf Beutezug mit zwei Mittätern. Die Bande bezog während ihres Aufenthalts in der Schweiz in verschiedenen Läden, Restaurants und Hotels Waren und Dienstleistungen.
Wenn es ums Bezahlen ging, setzten sie gestohlene Kreditkartendaten ein. Dabei hätten sie eine Schwachstelle des Kreditkartenterminals ausgenutzt, heisst es im Urteil. Sie führten dazu die Kreditkarten nicht vollständig ein und gaben eine Tastenkombination ein, die es ihnen erlaubte, mit Kreditkartendaten auf ihrem Handy eine Zahlung zu veranlassen.
Während des Vorgangs habe eine Person jeweils das Verkaufspersonal abgelenkt. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf über 65'000 Franken, bei weiteren 200'000 Franken blieb es beim Versuch.
Der Mann war nach einem internationalen Haftbefehl in den Niederlanden verhaftet und in die Schweiz ausgeliefert worden. Ein Auslieferungsversuch bei einer Festnahme in Gibraltar war zuvor gescheitert.
Mit der teilbedingten Strafe wolle das Gericht dem Beschuldigten angesichts dessen immer noch sehr jungen Alters vor Augen zu führen, dass es sich bei den vorliegenden Delikten nicht um Bagatellen handelte. Die Strafe soll dabei auch eine Warnwirkung ausüben. Zudem wird der Mann für fünf Jahre des Landes verwiesen.
Der Beschuldigte zeigte sich geständig. Das Urteil kam im abgekürzten Verfahren zustande. Es ist rechtskräftig.
(sda)