Die vier Kläger hatten 2017 Tunesien verlassen und gerieten im Mittelmeer in Seenot. Sie wurden von der italienischen Küstenwache aufgegriffen, nach Lampedusa gebracht und von dort nach Tunesien zurückgeschickt. Die Bedingungen auf Lampedusa waren nach Ansicht des EGMR unzureichend. Die Menschen seien quasi inhaftiert worden, ohne behördliche Anordnung oder zeitliche Begrenzung. Ausserdem sei ihre individuelle Situation nicht geklärt worden, bevor Einreiseverbote verhängt worden seien. Das sei faktisch einer verbotenen kollektiven Ausweisung gleichgekommen, so die Richter. Italien muss nun jedem Kläger insgesamt 12 500 Euro zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.
(sda)