Der Regierungsrat hat die Vollzugsverordnung beschlossen und setzt das Energiegesetz auf den 1. Januar in Kraft, wie der Kanton am Dienstag mitteilte.
Die Glarnerinnen und Glarner beschlossen im September 2021, die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich zu übernehmen. Darüber hinaus bestimmte die Landsgemeinde, dass bei Neubauten mit Wohnnutzung und beim Austausch keine Heizungen mit fossilen Energieträgern mehr eingebaut werden dürfen.
In der Vernehmlassung seien die Neuerungen von einer grossen Mehrheit positiv beurteilt worden, schreibt der Kanton. Abgelehnt wurde die Forderung, dass Biogas bei Neubauten als Standardlösung möglich sein sollte, denn Biogas sei bei steigender Nachfrage nur sehr begrenzt verfügbar.
Berücksichtigt wurde der Vorschlag, wonach bei neuen Schwimmbädern, Sportbauten und Restaurants im Eigentum der öffentlichen Hand 90 Prozent der Energie für die Wassererwärmung fossilfrei sein muss. "Damit kommt die öffentliche Hand ihrer Vorbildfunktion nach", heisst es dazu.
(sda)