Alt Regierungsrätinnen und -räte erhalten in Graubünden je nach geleisteter Amtsdauer ein Ruhehalt von maximal 42 Prozent des zuletzt bezogenen Gehaltes. Aktuell beläuft sich dieses auf 262'000 Franken im Jahr, woraus ein Ruhegehalt von bis zu 110'000 Franken resultiert.
FDP, GLP und SVP finden den lebenslangen "goldenen Fallschirm" nicht mehr zeitgemäss. Sie reichten in der Oktobersession des Bündner Parlaments drei separate Fraktionsaufträge ein, die sich dagegen richten. Die Forderungen reichen von der Beschränkung des Ruhegehaltes bis zum Pensionsalter der ausgeschiedenen Regierungsmitglieder bis zu dessen Streichung.
In der am Montag publizierten Antwort auf die Aufträge, zeigt sich die Regierung bereit, die Ruhegehälter neu zu regeln. Dazu will sie die geforderten Varianten prüfen.
(sda)