Anspruch auf eine Energiekostenzulage für die Abrechnungsperiode 2022/2023 soll haben, wer gemäss Steuerstatistik 2021 über ein Haushaltäquivalenzeinkommen von maximal 40’000 Franken pro Jahr verfügt und keine Leistungen der wirtschaftlichen Sozialhilfe und der Ergänzungsleistungen bezieht, wie der Stadtrat in einer am Dienstag veröffentlichten Vorlage an das Parlament schreibt. Diese geht auf ein SP-Postulat zurück.
Das Äquivalenzeinkommen ist ein Wert, der sich aus dem Gesamteinkommen eines Haushalts und der Anzahl und dem Alter der von diesem Einkommen lebenden Personen ergibt. In der Stadt Luzern würden demnach 6761 Haushalte erfasst, was zirka der Hälfte der Stadtluzerner Haushalte entspricht, die eine individuelle Prämienverbilligung beziehen, schreibt der Stadtrat.
Der Vorschlag der Stadtregierung sieht vor, die Antragstellenden an ihren Heizmehrkosten partizipieren zu lassen und die Mehrkosten nur im Umfang von 80 Prozent abzufedern. Dies habe unter anderem zur Folge, dass Haushalte, die dem Sparappell der Behörden gefolgt seien und fürs Heizen einen unterdurchschnittlichen Verbrauch an fossilem Brennstoff hätten, von der Entlastung im Verhältnis mehr profitieren könnten, heisst es.
Der Stadtrat geht davon aus, dass sich die Heizkosten in der Abrechnungsperiode 2022/2023 im Vergleich zur Abrechnungsperiode 2020/2021 im Durchschnitt um 820 Franken pro Haushalt erhöhen werden. Dies würde eine durchschnittliche Energiekostenzulage von 660 Franken bedeuten.
Unter der Annahme, dass alle berechtigten Haushalte die Energiekostenzulage beantragen werden, und unter der Berücksichtigung eines Verwaltungsaufwands im Umfang von rund 100’000 Franken generieren Energiekostenzulagen Ausgaben im Umfang von 4,6 Millionen Franken.
Vorgesehen ist, dass die Zulage noch in diesem Jahr ausgerichtet werden soll, damit sie zur Deckung der entsprechenden Nebenkostenabrechnung genutzt werden könne, heisst es.
(sda)