Nachdem der Sieger der Kontrollschild-Auktion am 4. Mai 2022 den Betrag von 179'700 Franken trotz mehrmaliger Mahnung nicht zahlte, wurde ihm eine letzte Frist bis zum 31. Dezember 2022 gewährt. Der Bieter sei informiert worden, dass sein Anspruch auf das Kontrollschild SG 4 sonst entfalle, teilte das St. Galler Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt am Mittwoch mit.
Weil das Geld bis Ende Jahr nicht eintraf, löschte deshalb das Amt das Gebot rückwirkend. Das Kontrollschild geht nun an die Person, die das zweithöchste Gebot in der Höhe von 179'600 Franken abgegeben hatte. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt behalte sich vor, dem ursprünglichen Bieter eine Umtriebsentschädigung in Rechnung zu stellen, heisst es in der Mitteilung.
(sda)