Mit 58 zu 34 Stimmen genehmigte der Kantonsrat die Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben. Damit soll die bisherige steuerliche Benachteiligung emissionsfreier Antriebe beseitigt werden, wie der Regierungsrat in seiner Vorlage dargelegt hatte.
Die Motorfahrzeugabgaben für elektrisch betriebene Fahrzeuge seien aktuell zu hoch, sagten mehrere Redner in der Kantonsratsdebatte.
Gemäss der Teilrevision bleibt die Berechnung für herkömmliche Fahrzeuge bestehen, während für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge eine einfachere und angemessene Berechnungsformel, gestützt auf das Gesamtgewicht des Fahrzeugs, eingeführt wird.
Dadurch reduziert sich die Höhe der Motorfahrzeugabgaben für E-Autos auf ein Niveau, das mit jenem für Fahrzeuge mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren vergleichbar ist. Somit dürfte die durchschnittliche Jahressteuer für Elektroautos von 650 auf 400 Franken sinken.
Bei der bisherigen Berechnungsmethode wird die Motorenleistung der Fahrzeuge eingerechnet, was bei Verbrennern mit grösserer Leistung und entsprechend grösserem CO2-Ausstoss gerechtfertigt sein soll. Elektromotoren haben allerdings naturgemäss eine stärkere Leistung, die nicht direkt mit den herkömmlichen Verbrennungsmotoren vergleichbar ist.
Die SVP-Fraktion lehnte die Teilrevision grossmehrheitlich ab, da dadurch stark motorisierte Elektrofahrzeuge gegenüber erschwinglicheren, mittelständischen Verbrennern übermässig bevorteilt würden. Einige SVP-Redner sagten, dass das bisherige Abgabensystem bereits fair sei. Es gebe also keinen Grund, dieses abzuändern.
Die vom Kantonsrat angenommene Teilrevision über das Gesetz zu den Motorfahrzeugabgaben kommt obligatorisch zur Volksabstimmung.
(sda)