Bevölkerung muss weiterhin auf nächste Öffnungsschritte warten
Trotz weiterer Lockerungen in den nächsten Tagen wartet die Bevölkerung weiter auf die Wiederherstellung des normalen öffentlichen Lebens. Der Bundesrat hat heute festgehalten, welche Termine noch offen sind.
Gemäss einem Dokument des Bundesamts für Gesundheit (BAG) ist beispielsweise noch kein Termin bestimmt, wann das Veranstaltungsverbot bis 1000 Personen gelockert wird. Auch die Öffnung von Diskotheken, Nachtclubs, Erotikbetrieben und Angeboten der Prostitution ist noch nicht terminiert.
Zudem gelten die Home-Office-Vorgaben für besonders gefährdete Personen bis auf weiteres. Ebenso sind die vollständige Öffnung der Grenzen sowie die komplette Aufhebung der Einreisebeschränkungen noch nicht näher geplant. Etwas konkreter ist die Regierung bei Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen. Solche sollen frühestens Anfang September wieder möglich sein.
Noch länger dürfte es dauern, bis die Schutzkonzepte überflüssig werden, Präventionsmassnahmen oder die Abstands- und Hygieneregeln ausser Kraft gesetzt werden. Bei all diesen Punkten heisst es vonseiten Bund: "Termin offen".
Campen wohl ab 8. Juni erlaubt
Nächste Woche will der Bundesrat die Details des dritten Öffnungsschritts festlegen. Am 8. Juni werden voraussichtlich Treffen von mehr als fünf Personen wieder möglich sein, auch in Restaurants, wo derzeit eine Vier-Personen-Regel gilt.
Zudem ist geplant, weitere Schulen und Ausbildungsstätten, Theater, Kinos, Zoos, botanische Gärten, Campingplätze, Schwimmbäder und Bergbahnen wieder zu öffnen. Das hatte der Bundesrat bereits früher kommuniziert.
Ab Mitte Juni sollen zudem die Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich wieder öffnen. Die Ein- und Ausreiseregeln mit Italien werden derzeit ebenfalls diskutiert.
Offener Entscheid zu Demonstrationen
Von verschiedenen Seiten wurde diese Woche ein weiterer Entscheid zu Demonstrationen und Kundgebungen erwartet. Angepasst hat der Bund bislang nur die Regeln für Demonstrationen und politische Aktivitäten bis fünf Personen. Diese gelte nicht mehr als Veranstaltung und sind im Prinzip erlaubt", sagte wie Daniel Koch vom BAG am Montag sagte.
Über eine weitere Lockerung des Verbots von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum will der Bundesrat nächste Woche entscheiden, wie er schreibt. Am kommenden Wochenende sind grössere Ansammlungen also weiterhin verboten.
Bundesrat verabschiedet gesetzliche Grundlage für Corona-App
Die gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App steht. Deren Nutzung ist freiwillig und durch die Nicht-Teilnahme dürfen keine Nachteile entstehen. Auch der Datenschutz bleibe jederzeit gewahrt. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Die SwissCovid-App soll das herkömmliche Contact Tracing der Kantone ergänzen, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Damit sollen die Infektionsketten nachverfolgt und unterbrochen werden können.
Die Daten, die in der App bearbeitet werden, dienten dem alleinigen Zweck, die teilnehmenden Personen zu benachrichtigen, wenn sie dem Coronavirus ausgesetzten waren, hiess es. Sie sollen dezentral gespeichert werden, und das System erfasse keine Standortdaten. Sowohl die technischen als auch der Quellcode seien öffentlich.
Die Schweizer Lösung DP-3T wurde von den ETH Lausanne und Zürich mitentwickelt. Sie wird zurzeit von Mitarbeitenden der beiden Institute, von Armeeangehörigen und Mitarbeitenden von Spitälern sowie von Verwaltungen getestet.
Das Tool stellt mittels Bluetooth die Nähe zu anderen Handys fest, auf welchen die App installiert ist. Dieser Kontakt wird gespeichert. Gibt ein Nutzer später eine Infektion mit dem Coronavirus ein, werden alle anderen Kontaktpersonen alarmiert. Sie können sich dann selber isolieren oder testen lassen.
Sobald die App für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr benötigt werde, wolle der Bundesrat das System ausser Betrieb nehmen, hiess es weiter. Das Parlament soll die Vorlage in der Sommersession im Juni beraten. Stimmt es der Änderung des Epidemiegesetzes zu, könnte die SwissCovid-App noch vor Ende Juni schweizweit eingeführt werden.