In Ebikon und Meggen sind die Containersiedlungen in Bau


Roman Spirig
Regional / 26.01.23 10:39

Die Luzerner Vorortsgemeinden Ebikon und Meggen bauen derzeit die geplanten Containersiedlungen für Geflüchtete. Sie sollen total rund 260 Vertriebenen eine Unterkunft bieten.

In Ebikon und Meggen sind die Containersiedlungen in Bau (Foto: KEYSTONE /  / )
In Ebikon und Meggen sind die Containersiedlungen in Bau

Ebikon teilte am Donnerstag mit, dass der Bau der Asylunterkunft Risch gestartet sei. Diese bestehe aus 175 modernen Wohncontainern, die als Schlaf- und Aufenthaltsräume dienten. Insgesamt könnten 160 schutzsuchende Personen untergebracht werden.

Die Containersiedlung in Ebikon soll maximal acht Jahre benutzt werden. Sie kostet 5 Millionen Franken. Betrieben wird sie vom Kanton, die Gemeinde finanziert die Baukosten mit den Mietbeiträgen des Kantons. Es sei davon auszugehen, dass bereits im April die ersten Flüchtlinge die neue Asylunterkunft beziehen könnten, teilte die Gemeinde Ebikon mit.

Ebikon hatte den Bau der Asylunterkunft im Oktober 2022 bekannt gegeben. Widerstand dagegen habe es nicht gegeben, hiess es in der Mitteilung. Eine Einsprache habe bilateral erledigt werden können.

Auf mehr Widerstand gestossen war mit einem analogen Projekt die Gemeinde Meggen. Dort ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Weil diese aber keine aufschiebende Wirkung habe, seien die Bauarbeiten in Gottlieben am 16. Januar 2023 fortgesetzt worden, hiess es in einer Mitteilung der Gemeinde vom Donnerstag.

Die Containersiedlung in Meggen ist für rund hundert schutzsuchende Personen konzipiert und ist maximal drei Jahre in Betrieb. Der Rohbau sei erstellt, bis Mitte Februar werde der Innenausbau realisiert, teilte die Gemeinde mit. Danach folgten die Abnahmen, die Baureinigung, der Rückbau der Baustelleninstallation und die Übergabe an den Kanton.

In den Containersiedlungen in Ebikon und Meggen sollen vor allem Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht werden. Der Kanton Luzern verlangt von seinen Gemeinden, dass sie, abhängig von ihrer Bevölkerungsgrösse, eine gewisse Anzahl von Unterbringungsplätzen zur Verfügung stellen. Erfüllen die Gemeinden das Soll nicht, müssen sie eine Ersatzabgabe zahlen.

(sda)


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