In Zürich werden Fassaden-Solarpanels vorerst nicht mehr bewilligt


News Redaktion
Schweiz / 20.05.23 10:10

Die Zürcher Gebäudeversicherung versetzt den Klimaschutz-Bemühungen einen Rückschlag. Sie toleriert an grösseren Gebäuden keine Solarpanels mehr an der Fassade. Der Grund: Brandgefahr.

Wegen Brandgefahr bewilligt die Zürcher Gebäudeversicherung bis auf Weiteres keine Solarpanels auf Fassaden mehr. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)
Wegen Brandgefahr bewilligt die Zürcher Gebäudeversicherung bis auf Weiteres keine Solarpanels auf Fassaden mehr. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Wer im Kanton Zürich ein Haus von über elf Metern Höhe bauen und die Fassade mit Solarpanels versehen will, muss neuerdings beweisen, dass sich ein Feuer an der Fassade nicht weiter als über zwei Stockwerke ausbreiten könnte. Nachgewiesen werden soll dies etwa mit realen Brandversuchen. So will es die Gebäudeversicherung.

David Galeuchet, Grüner Zürcher Kantonsrat und Vizepräsident beim Branchenverband Swissolar, bestätigte am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Artikel des "Tages-Anzeigers".

Er weiss von zwölf Bauprojekten mit Photovoltaik-Fassade, welche in jüngster Zeit zurückgewiesen worden seien. Die Zürcher Gebäudeversicherung ist die einzige in der Schweiz, welche Brandtests für die gesamte Konstruktion verlangt.

Grund für die neue Bewilligungspraxis: Solarzellen gelten wegen Kunststoffsteckern und Folien nicht mehr als "nicht brennbar" sondern nur noch als "schwer brennbar". Ein gewisses Brandrisiko besteht, auch wenn dieses klein ist.

Swissolar will nun mit systematischen Brandversuchen beweisen, dass Photovoltaik-Fassaden keine Grossbrände auslösen können. Gemäss Galeuchet gibt es in der Schweiz derzeit allerdings gar keine Anlage, in der solche Brandtests durchgeführt werden können. Möglicherweise müsse man diese in Deutschland machen.

Bis Versuchsergebnisse vorliegen, dürfte es also entsprechend lange dauern. Deshalb hofft der Verband bis auf Weiteres auf mehr Toleranz seitens der Gebäudeversicherung. Einfamilienhäuser sind von der neuen Bewilligungspraxis nicht betroffen.

(sda)


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