Junge Zuger Gewalttäterin muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis


News Redaktion
Regional / 23.02.23 12:15

Das Zuger Strafgericht hat gegen eine 20-jährige Gewalttäterin eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten ausgesprochen. Die Frau hatte einen Bekannten mit einem Messer und einen Polizisten mit einem Schlagstock schwer verletzt.

Nach dem Prozess vom Mittwoch hat das Strafgericht Zug am Donnerstag das Urteil verkündet. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Nach dem Prozess vom Mittwoch hat das Strafgericht Zug am Donnerstag das Urteil verkündet. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Das Gericht sprach am Donnerstag die Frau wegen des Messerstichs der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Den Schlag mit dem Stock wertete es als schwere Körperverletzung. Dazu kamen weitere Schuldsprüche, so wegen versuchter einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz.

In zwei Fällen, in denen die Beschuldigte eine Polizistin geschlagen und einen Polizisten gebissen haben soll, wurde sie freigesprochen. Das Gericht begründete dies mit der dünnen Beweislage. Zudem wurden die Verfahren zu minderen Delikten wegen Verjährung eingestellt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht in den Hauptpunkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die indes eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und vier Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung stufte die Taten als weniger gravierend ein und plädierte für drei Jahre und sechs Monate.

Die Frau leidet unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und an den Folgen einer Vergewaltigung. Sie begann im vorgezogenen Strafvollzug eine ambulante Behandlung. Diese verläuft positiv und soll gemäss Urteil weitergeführt werden mit dem Ziel, die Rückfallgefahr zu vermindern.

Das Gericht anerkannte wegen den psychischen Störungen der Beschuldigten eine verminderte Schuldfähigkeit und reduzierte deswegen die Strafe. Positiv gewertet wurden auch die Reue, welche die Frau zeigte, und ihr Therapiewille, negativ verbucht wurden ihre Vorstrafen und dass sie während der Probezeit delinquierte.

Die junge Frau beging einen Teil der ihr im Prozess vorgeworfenen Delikte noch als Minderjährige. Die Strafe fiel deswegen relativ tief aus. Sie würde anders aussehen, wenn sie den Schlag auf den Kopf des Polizisten als Erwachsene gemacht hätte, sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung.

Die Beschuldigte lebte als 17-Jährige in verschiedenen Jugendheimen. Dort randalierte sie und ging gegen Angestellte vor, welche die Polizei zu Hilfe rufen mussten. Einen Polizisten verletzte die junge Frau mit einem Schlagstock so schwer, dass er noch heute unter Sehstörungen leidet und nur noch im Büro arbeiten kann.

Für das Gericht sei dies ein klarer Fall von schwerer und nicht von einfacher Körperverletzung, erklärte der Vorsitzende. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft gestand das Gericht der Frau zu, nicht kaltblütig auf den Kopf gezielt zu haben. Sie habe aber in Kauf genommen, dass sie den Kopf des Polizisten treffen könnte.

Das schwerste Delikt beging die Beschuldigte als 18-Jährige und damit als Erwachsene. Sie stach einem Bekannten, der in sie verliebt war und dem sie sich als homosexuell geoutet hatte, auf offener Strasse mit einem Messer in den Hals.

Zuvor war offenbar das Wort "Geschlechtsverkehr" gefallen und der Bekannte soll eine Handbewegung gemacht haben. Dies überforderte die Frau aufgrund ihrer psychischen Störung und löste die Tat aus.

Das Gericht gestand der Frau zwar beim Entschluss, das Messer einzusetzen, eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Beim grundlosen und gezielten Stechen gegen den Hals habe sie aber eine Tötung in Kauf genommen, erklärte der Gerichtsvorsitzende.

Auch dass die Jugendliche trotz einer eingestandenen Nervosität ein Messer zu dem Treffen mit dem Bekannten mitgenommen hatte, wertete das Gericht zu ihren Ungunsten. Es ging aber davon aus, dass sie das Messer nicht eigens für die Tat bei sich hatte. Sie habe aber damit gerechnet, es einsetzen zu können, sagte der Gerichtsvorsitzende.

Die Beschuldigte hatte ausgesagt, dass sie in jener Zeit immer ein Messer solches auf sich getragen habe, selbst als sie am Morgen des Tattages zum Coiffeur gegangen sei.

(sda)


Anzeige
Anzeige

Das könnte Sie auch interessieren

Selenskyj: Mehr Einigkeit gegen Tyrannei - Die Nacht im Überblick
International

Selenskyj: Mehr Einigkeit gegen Tyrannei - Die Nacht im Überblick

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat nach seiner Teilnahme am virtuellen Weltgipfel für Demokratie betont, dass die Demokratie unbedingt und schnellstmöglich einen Sieg brauche.

Renard neuer Trainer von Frankreichs Frauen
Sport

Renard neuer Trainer von Frankreichs Frauen

Hervé Renard wird wie erwartet neuer Trainer von Frankreichs Frauen. Der 54-jährige Franzose unterschreibt einen Vertrag bis Sommer 2024 an der Spitze der "Bleues".

Afghanischer Bildungsaktivist von Taliban verhaftet
International

Afghanischer Bildungsaktivist von Taliban verhaftet

In der afghanischen Hauptstadt Kabul ist ein bekannter Aktivist für Mädchenbildung von den Taliban verhaftet worden. Das teilte die UN-Mission in Afghanistan (Unama) am Dienstag auf Twitter mit.

Credit Suisse zieht mehrere Anträge an Generalversammlung zurück
Wirtschaft

Credit Suisse zieht mehrere Anträge an Generalversammlung zurück

Die Credit Suisse nimmt wegen der Übernahme durch die UBS eine Reihe von Änderungen an der Traktandenliste für die Generalversammlung von kommender Woche vor. So zieht sie den Antrag auf Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung zurück.