Jury berät in Prozess gegen Halloween-Attentäter in New York


News Redaktion
International / 26.01.23 19:05

Im Prozess gegen einen islamistischen Attentäter, der an Halloween 2017 in New York mit einem Kleinlaster in Radfahrer und Fussgänger gerast war, ist nun die Jury am Zug. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beendeten US-Medienberichten zufolge am Mittwoch ihre Abschlussporträts, daraufhin begannen die Geschworenen am Donnerstag ihren ersten kompletten Beratungstag.

ILLUSTRATION - Der Angeklagte Sayfullo Saipov (2.v.l) ist angeklagt, acht Menschen bei einem Terroranschlag am Halloween-Tag in New York City getötet zu haben. Foto: Elizabeth Williams/FR142054 AP/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über diesen Prozess und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits (FOTO: Keystone/FR142054 AP/Elizabeth Williams)
ILLUSTRATION - Der Angeklagte Sayfullo Saipov (2.v.l) ist angeklagt, acht Menschen bei einem Terroranschlag am Halloween-Tag in New York City getötet zu haben. Foto: Elizabeth Williams/FR142054 AP/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über diesen Prozess und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits (FOTO: Keystone/FR142054 AP/Elizabeth Williams)

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Abschlussplädoyer, den Angeklagten in allen Punkten schuldig zu sprechen. Auch die Verteidigung gestand ein, dass er die Tat begangen habe. Der Mann habe als Märtyrer sterben wollen.

Der aus Usbekistan stammende bekennende Islamist hatte bei der Attacke in Manhattan vor gut fünf Jahren acht Menschen getötet und elf weitere verletzt. Schliesslich raste der damals 29-Jährige mit dem Kleinlaster in einen Schulbus. Als er ausstieg, schoss ihn ein Polizist an und nahm ihn fest. Dem FBI sagte der Mann später, dass er stolz auf seine Tat sei.

Der Attentäter ist in 28 Punkten angeklagt - darunter achtfacher Mord, zwölffacher versuchter Mord und Unterstützung der Terrorgruppe Islamischer Staat. Trotz seines früheren Bekenntnisses hat er auf nicht schuldig plädiert. Im Fall einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft oder sogar die Todesstrafe.

(sda)


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