Wegen der geringen Nachfrage könne die Impfung gegen das Coronavirus nun in die Regelstrukturen überführt werden, teilte das Departement Finanzen und Gesundheit am Montag mit. Ab dem 1. Januar 2023 stehe der Bevölkerung das Impfangebot in den ambulanten Strukturen der medizinischen Versorgung zur Verfügung.
Auch die telefonische Auskunftsstelle (Hotline) und die Flächentests für Mitarbeitende der sozialmedizinischen Institutionen werden im kommenden Jahr nicht mehr weiter angeboten.
(sda)