In der Schweiz bestimmen die Kantone die Voraussetzung fürs Betteln. Im Kanton Luzern galt bisher ein faktisches Bettelverbot. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der entschied, dass ein vollständiges Bettelverbot gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstosse, prüfte die Luzerner Regierung Anpassungen.
Ihr Vorschlag: Wer im Kanton Luzern bettelt, soll künftig bei den Gemeinden eine Bewilligung beantragen müssen.
In der Vernehmlassung zeigte sich unter anderem die Luzerner Stadtregierung nicht einverstanden mit diesem Vorschlag. Sie bezeichnete die Bewilligungspflicht fürs Betteln als "nicht zielführend". Denn jede Gemeinde müsste einen eigenen Bewilligungsprozess erarbeiten. Sie wünschte sich eine kantonale Regelung.
De Stadtregierung war aber auch der Ansicht, dass die vorliegende Lösung die Menschenrechte ebenfalls verletzten könnte. Viele bettelnde Personen lebten am Rand der Gesellschaft und seinen teilweise Suchtbetroffene. Für sie wäre es eine grosse Hürde, eine Bettelbewilligung zu beantragen.
Nun also will die Regierung die vorgeschlagene Änderung vorerst aussetzten, wie sie am Montag mitteilte. Sie nimmt die Bedenken der Stadt ernst und will vorerst auf die vorgeschlagene Änderung verzichten, da die Stadt durch ihre Zentrumsfunktion in besonderem Masse davon betroffen sei.
Sie will "im Sinne einer Gesamtbeurteilung" ein Bundesgerichtsurteil zur Umsetzung des Bettelverbots im Kanton Basel-Stadt abwarten, bevor sie über das weitere Vorgehen entscheidet.
(sda)