Die SP-Fraktion des Kantonsrats hat die Idee des Jugendparlaments mit einem Postulat aufgegriffen. Wie der Regierungsrat in seiner am Montag veröffentlichten abschlägigen Antwort schreibt, ist die Höhe und Auszahlung der Dividenden zu ungewiss, um mit ihnen nachhaltig in die Arbeitsbedingungen der Spitalangestellten investieren zu können.
Der Regierungsrat führte aus, dass das Luzerner Kantonsspital und die Luzerner Psychiatrie als gemeinnützige AG organisiert seien. Dies bedeute, dass die Dividendenausschüttung im Gegensatz zu normalen Aktiengesellschaften begrenzt sei.
Erhält der Kanton von Luks und Lups eine Dividende, fliesst dieses Geld in die allgemeine Staatskasse. Über die Verwendung dieser Mittel entscheidet der Kantonsrat mit dem Voranschlag. Sie habe gar keine Kompetenz, die Dividenden zweckgebunden zu verwenden, wie dies Postulat und Jugendparlament verlangten, schreibt die Regierung.
Der Regierungsrat will diese gesetzliche Situation nicht ändern. Er begründet dies damit, dass eine jährliche Auszahlung von Luks- und Lups-Dividenden nicht gewährleistet sei. So habe das Spital in den letzten drei Jahren keine Gewinne an den Kanton zurückgeführt. Es lasse sich nicht voraussehen, ob in den kommenden Jahren wieder eine Dividendenauszahlung möglich sei.
Der Regierungsrat verweist zudem auf die Umsetzung der Pflegeinitiative durch den Bund. Der Kanton dürfte durch diese verpflichtet werden, "massgebliche finanzielle Mittel zur Förderung der Attraktivität der Aus- und Weiterbildungen im Pflegebereich" aufzuwenden. Eine Zweckbindung zur Finanzierung besserer Arbeitsbedingungen im Luks und im Lups sei somit nicht nötig.
(sda)