Die Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) stellte am Mittwoch die Neuauflage des Konzepts vor, mit dem der Kanton Luzern seit 2014 seine Kinder- und Jugendpolitik steuert. Eingeflossen seien die Erkenntnisse aus der ersten Umsetzungsphase bis 2021. Für die nächste Periode wurden Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendförderung sowie der frühen Förderung definiert.
Der Kanton finanzierte diese bislang über Geld aus dem Lotteriefonds und will dies auch weiterhin tun. Dabei geht es etwa um Anschubfinanzierungen für Projekte in den Gemeinden, wie die Entwicklung von Jugendleitbildern, den Aufbau von Jugendkommissionen, partizipative Prozesse oder Abstimmungshilfe.
Von den 80 Luzerner Gemeinden nahmen bislang 57 Gemeinden solche Anschubfinanzierung in Anspruch. Nicht in allen Fällen sei dies nachhaltig gewesen, heisst es im Bericht. Zudem habe sich gezeigt, dass mit den bisherigen Massnahmen ländliche Gemeinden weniger gut erreicht wurden.
Ein Viertel der Luzerner Kinder und Jugendlichen lebt in den 44 ländlichen Gemeinden. Es gelte daher, bei der künftigen Ausrichtung der Kinder- und Jugendförderung stärker auf die Rahmenbedingungen ländlicher Gemeinden zu achten und zu prüfen, ob dort genügend Angebote vorhanden sind. Der Kanton empfiehlt den Gemeinden konkret, Kinder und Jugendliche in Vorhaben, die sie betreffen, miteinzubeziehen.
Auch im Bereich der "Frühen Förderung", dazu zählen etwa Spielgruppen, Betreuung oder Ludothek, habe sich gezeigt, dass die Angebotsvielfalt in den Gemeinden ungleich verteilt ist. Die Kommunen sollen daher verstärkt für die Förderung im Vorschulbereich sensibilisiert werden. Der Kanton selber will dazu neu Projekte, wie etwa die Begleitung belasteter Familien, finanziell unterstützen.
(sda)