Kantonsgericht bestätigt Umzonung des ehemaligen "Konsi" in Luzern


News Redaktion
Regional / 15.03.23 12:29

Die Umzonung des Dreilindenparks in Luzern in eine Sonderbauzone ist recht- und zweckmässig. Das Kantonsgericht hat zwei Beschwerden gegen die Umzonung des Areals des früheren Konservatoriums abgewiesen, wie es am Mittwoch mitteilte.

Der Dreilindenpark im Jahr 1943. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/STR)
Der Dreilindenpark im Jahr 1943. (Archivaufnahme) (FOTO: KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/STR)

Die Stimmberechtigten der Stadt Luzern hatten die Umzonung des Geländes im Rahmen einer umfassenderen Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) im November 2020 gutgeheissen. Anfang 2022 hiess der Regierungsrat die Schaffung einer Sonderbauzone für das Areal gut.

Gegen den Entscheid des Regierungsrats erhoben Anwohner Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht. Dieses teilte mit, es sei zum Schluss gekommen, dass die Anpassungen zu Recht genehmigt worden seien. Die Schutzanliegen seien hinreichend beachtet worden. Die Nutzung der neuen Zone sei auf Erhalt und Bewahrung ausgerichtet.

Die Gebäude im Dreilindenpark sind denkmalgeschützt, der Park gilt als schützenswertes Ortsbild. 2018 hatte der Stadtrat nach einer Ausschreibung der Finartis Kunsthandels AG den Zuschlag als neue Mieterin gegeben. Die Finartis hatte ein Kunstkonzept mit Skulpturenpark, Ausstellungen und Veranstaltungen vorgelegt.

Der Dreilindenpark mit seiner Fernsicht über das Seebecken ist 35'000 Quadratmeter gross. Er wurde 1890 als englischer Landschaftsgarten gestaltet. Bebaut ist er mit einer schlossähnlichen Villa, einem Ökonomiegebäude, einem Pförtnerhaus und einer künstlichen Torruine, dazu kommen Skulpturen und eine Grotte.

Ab 1952 wurde der Park vom Konservatorium genutzt, das später zur Musikhochschule wurde. Diese hat heute ihren Standort auf dem Campus Südpol in Kriens LU.

Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

(sda)


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