Anspruchsberechtigt seien alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern, die an einem noch zu bestimmenden Stichtag ihren Wohnsitz in Luzern haben und im Einwohnerregister der Stadt Luzernordentlich registriert seien, heisst es im am Dienstag veröffentlichten Bericht und Antrag an das Stadtparlament.
Konkret sollen im zweiten Halbjahr 2023 alle Bezugsberechtigten 173 Franken erhalten. Die Auszahlung erfolge mittels Scannen eines persönlichen QR-Codes, Erfassung der IBAN-Nummer und Auszahlung via Banküberweisung, heisst es. Für Personen ohne Zugang zu einem Computer oder mobilen Endgerät könne das per Post zugestellte Formular auch manuell ausgefüllt und retourniert werden.
Die Motionäre und Motionärinnen aus den Reihen der SP und der Grünen verlangten, dass der Bevölkerung aufgrund der in den letzten Jahren entstandenen Überschüsse und den zusätzlichen finanziellen Belastungen wie steigende Nebenkosten oder Erhöhung der Krankenkassenprämien ein Pro-Kopf-Beitrag von maximal 180 Frankenausbezahlt wird. Im Oktober vergangenen Jahres erklärte das Parlament die Motion als erheblich.
Finanziell darf die Stadt Luzern auf einige positive Jahresabschlüsse zurückblicken. 2022 beispielsweise schrieb sie einen Gewinn von 54 Millionen Franken.
Mit dem Pro-Kopf-Beitrag wollen die Motionäre die Kaufkraft der Bevölkerung einmalig stützen. Die Gesamtkosten dieser Auszahlung sollen 15 Millionen Franken nicht übersteigen, um ein obligatorisches Referendum zu vermeiden. Sofern nicht das fakultative Referendum ergriffen wird, könne dadurch die Auszahlung schneller erfolgen, heisst es.
Die Stadtregierung sieht der Umsetzung der Motion mit der einmaligen Auszahlung nach dem "Giesskannenprinzip" nach wie vor kritisch gegenüber, wie sie in der Vorlage betont. Der Stadtrat beantragt die Auszahlung "dem politischen Willen folgend". Da die Auszahlung nicht im Budget 2023 enthalten ist, ist für die Finanzierung ein Nachtragskredit notwendig.
(sda)