Kirchensteuerpflicht für Firmen bleibt im Kanton Schwyz


News Redaktion
Regional / 24.05.23 11:55

Die Kantonalkirchen im Kanton Schwyz können aufatmen: Sie erhalten weiterhin Gelder aus den Steuern der Unternehmen. Das hat der Kantonsrat am Mittwoch entschieden

Der Schwyzer Kantonsrat debattierte am Mittwoch über die Kirchensteuerpflicht für Firmen. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Der Schwyzer Kantonsrat debattierte am Mittwoch über die Kirchensteuerpflicht für Firmen. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Mit 54 zu 34 Stimmen erklärte das Kantonsparlament eine Motion als nicht erheblich, die Unternehmen von der obligatorischen Kirchensteuer befreien wollte. Stattdessen hätte die Abgabe von Kirchensteuern freiwillig sein sollen. Die FDP hatte den Vorstoss eingereicht. Eine Minderheit der SVP sowie die Mehrheit der GLP unterstützten die Motion.

Die Befürworter für die Beibehaltung der Steuerpflicht für Unternehmen betonten im Rat, dass beide Kantonalkirchen und die Kirchgemeinden ausserhalb des eigentlichen Kultusbetriebs vielfältige Leistungen zu Gunsten der ganzen Gesellschaft erbringen würden. Erwähnt wurden Jugendarbeit, Freizeit- und Kulturangebote oder auch Pflege und Erhaltung von Kulturgütern.

Solche Leistungen könne der Kanton nur bedingt aufbauen und anbieten, sagte ein Sprecher der Mitte. Es würde zudem "sicher wesentlich teurer".

Ihre Motion begründete die FDP mit einem "juristisch unhaltbaren Zustand", weil juristische Personen und natürliche Personen ungleich behandelt würden. Denn natürliche Personen könnten aus der Kirche austreten und müssten dann auch keine Kirchensteuern bezahlen.

Die Abschaffung der Kirchensteuerpflicht würde auch die Unternehmen entlasten, hiess es weiter. So habe der kantonale Gewerbeverband klar gemacht, dass er sich eine Erheblicherklärung der Motion wünsche. Nach einer längeren Debatte waren die Gegner des Vorstosses in der Mehrheit.

Mit dem Entscheid des Kantonsrats zu den Kirchensteuern der Unternehmen bleibt es dabei: Fünf Millionen Franken gehen an die römisch-katholische Kantonalkirche und eine Million Franken an die evangelisch-reformierte Kantonalkirche. Das entspricht rund 16 Prozent des Steuerertrags der Kantonalkirchen im Kanton Schwyz.

(sda)


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