Klage der Schweizer Klimaseniorinnen wird in Strassburg (F) geprüft


News Redaktion
International / 26.03.23 08:33

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird am Mittwoch die Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz prüfen. Es geht um die Frage, ob und inwieweit Menschenrechte Staaten zur Eindämmung des Klimawandels verpflichten.

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird am Mittwoch die Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz  prüfen. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)
Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird am Mittwoch die Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz prüfen. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)

Sollte der EMGR bei der ersten Anhörung auf den Inhalt der Klage eingehen, könnte dies zu einem Präzedenzfall werden. Nach Ansicht der Klägerinnen verstösst die Schweiz mit ihrer Klimapolitik gegen die Menschenrechte.

Am Mittwoch werden der Verein und der Bund aufgefordert, ihren Fall vor dem Gericht zu vertreten. Das Gericht wird sich anschliessend zur Beratung zurückziehen und seine Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.

Gemäss geltenden Verfahren hat der EGMR den Parteien mehrere Vorfragen gestellt. Insbesondere, ob der Verein und seine Mitglieder als Opfer einer Verletzung der Menschenrechtskonvention aufgrund der möglichen Untätigkeit der Schweiz in Bezug auf den Klimaschutz angesehen werden können. Und ob dem Verein der Zugang zu einem effektiven Rechtsweg verwehrt worden sei.

Der Verein der Klimaseniorinnen, der von Greenpeace unterstützt wird, beruft sich auf die Grundrechte und insbesondere auf die Schutzpflicht des Staates. Konkret wirft er der Schweiz vor, nicht genug zu tun, um den Klimawandel aufzuhalten. Der Klimawandel führe zu mehr und intensiveren Hitzewellen, die insbesondere Frauen und ältere Menschen gesundheitlich gefährden würden, argumentierten die Beschwerdeführerinnen im Vorfeld.

Der Vereins Klimaseniorinnen Schweiz reichte 2016 eine Beschwerde beim Bund ein. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) trat jedoch nicht auf das Begehren ein, da es der Ansicht war, dass die Vereinigung nicht klageberechtigt sei.

Im Jahr 2020 wies auch das Bundesgericht ihre Beschwerde ab. Neben der fehlenden Klagebefugnis waren die Richter in Lausanne der Ansicht, dass das Schweizer System genügend demokratische Instrumente biete, um solche Rechte geltend zu machen. Im gleichen Jahr wurde der Fall vor den EGMR in Strassburg (F) gebracht.

Der Verein Klimaseniorinnen Schweiz wurde 2016 gegründet. Heute hat er nach eigenen Angaben über 2000 Mitglieder in der ganzen Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren. Nur Frauen im Rentenalter können Mitglied werden.

(sda)


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