Klosters verliert vor Gericht Seilziehen um Tempo-30-Zone


News Redaktion
Schweiz / 15.03.23 14:58

Klosters muss eine fast drei Kilometer lange Tempo-30-Zone auf der Dorfhauptstrasse hinnehmen. Das Bündner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde gegen die ihrer Ansicht nach unverhältnismässig lange Zone abgewiesen.

Die vom Kanton geplante geplante Tempo-30-Zone zieht sich beinahe von Dorfrand zu Dorfrand, durch Klosters Dorf und Klosters Platz. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT)
Die vom Kanton geplante geplante Tempo-30-Zone zieht sich beinahe von Dorfrand zu Dorfrand, durch Klosters Dorf und Klosters Platz. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT)

Wie dem am Mittwoch verbreiteten Urteil zu entnehmen ist, wurde die Tempo-30-Zone von der Kantonsregierung verfügt. Die Temporeduktion soll den Strassenlärm an der bewohnten Klosterserstrasse reduzieren, da dieser die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet.

Die geplante Tempo-30-Zone zieht sich beinahe von Dorfrand zu Dorfrand, durch Klosters Dorf und Klosters Platz. Die Gemeinde argumentierte vor Gericht, die Temporeduktion sei wegen der Länge der Strecke nicht verhältnismässig. Ihr sei keine andere Kantonsstrasse bekannt, wo auf einer solchen Distanz durchgehend Tempo 30 vorgeschrieben sei.

Die Gemeinde erachtet die Temporeduktion zwar innerhalb der beiden Dorfzentren Platz und Dorf als sinnvoll, nicht aber auf dem 1,2 Kilometer langen Stück dazwischen. Die Nachteile der geringfügigen Lärmreduktion seien nicht verhältnismässig, argumentierte sie vor Gericht.

Strassen, die gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen, müssten saniert werden, hielt das Gericht im Urteil kategorisch fest. Eine Verkehrsbeschränkung wie in Klosters, sei immer mit komplexen Interessenabwägungen verbunden. Deshalb besitze die zuständige Behörde einen erheblichen Ermessensspielraum.

Laut der Regierung gibt es keine Alternativen zur Temporeduktion. Andere Massnahmen wie Lärmschutzwände, verkehrsreduzierende Massnahmen oder ein neuer Belag seien in Klosters nicht praktikabel oder kaum wirksam.

Die von der Tempo-30-Zone verursachten längeren Fahrzeiten um weniger als eine Minute seien zumutbar, befand das Gericht. Sie stellten entgegen der Argumentation der Gemeinde weder für den öffentlichen Verkehr noch für die Feuerwehr ein echtes Problem dar.

Die Richter attestierten der Regierung, sowohl die Verhältnismässigkeit der kilometerlangen Tempo-30-Zone als auch Alternativen sorgfältig geprüft zu haben. Deren Entscheid entspreche den rechtlichen Vorgaben. Die Richter wiesen die Beschwerde der Gemeinde Klosters deshalb vollumfänglich ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Klosterser Gemeindevorstand empfiehlt dem Gemeindeparlament laut einer Mitteilung, das Urteil zu akzeptieren und es nicht an das Bundesgericht weiter zu ziehen. Die Erfolgschancen seien zu gering.

(sda)


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