Luzern zahlt 24 Millionen Franken Ferienentschädigung nach


News Redaktion
Regional / 23.03.23 14:36

Die Luzerner Arbeitslosenkasse hat nach einem Urteil des Bundesgerichts die Kurzarbeitsentschädigung während der Coronapandemie neu berechnet. Konkret musste sie die Ferien- und Feiertagsentschädigungen berücksichtigen und dafür 24 Millionen Franken nachzahlen.

Luzerner Unternehmen, die während der Pandemie Kurzarbeit anmeldeten, erhalten rückwirkend auch die Ferien- und Feiertagsentschädigung. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Luzerner Unternehmen, die während der Pandemie Kurzarbeit anmeldeten, erhalten rückwirkend auch die Ferien- und Feiertagsentschädigung. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Um von der Pandemie betroffenen Betrieben schnell und unbürokratisch zu helfen, führte der Bund bei der Kurzarbeitsentschädigung ein Summarverfahren ein. Basis für die Berechnung war die AHV-pflichtige Lohnsumme. Als Folge berücksichtigte die Luzerner Arbeitslosenkasse Ferien- und Feiertagsstunden von Angestellten nicht mehr.

Dagegen klagte ein Luzerner Restaurantbetreiber, dem nicht nur die Beiträge gekürzt wurden, sondern von dem die Kasse auch Geld zurückforderte. Das Gericht gab ihm recht. Es sei unzulässig, gesetzlich vorgesehene Lohnbestandteile wegzulassen.

Die Arbeitslosenkasse rief in der Folge Unternehmen, die während der Pandemie Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Verfahren erhalten hatten, dazu auf, nachträglich die Ferien- und Feiertagsentschädigung geltend zu machen. Rund 2500 Betriebe hätten dies getan, hiess es bei WAS Wirtschaft, Arbeit, Soziales auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag.

Insgesamt hatten rund 9000 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung erhalten. Für die Ferien- und Feiertagsentschädigung seien 24 Millionen Franken ausbezahlt worden. 900 Fälle seien noch offen.

Man habe die Ferien- und Feiertagsentschädigung gemäss den Vorgaben des Bundes gehandhabt, hielt die Behörde fest. Die Gerichte hätten dies schliesslich anders beurteilt. Der Entscheid habe sämtliche Arbeitslosenkassen in der Schweiz betroffen.

(sda)


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