Der Sachverhalt und die rechtliche Situation seien klar, sagte der Gerichtspräsident am Montag bei der Urteilsverkündung.
Dem Hausarzt war vorgeworfen worden, im Januar 2021 in seiner Praxis in Ebikon LU die Maskenpflicht nicht durchgesetzt und in Anwesenheit von Patienten keine Hygienemaske getragen zu haben. Er habe dies aus medizinischen und ethischen Gründen getan, sagte der Arzt vor dem Bezirkgsgericht.
(sda)