Luzerner Ex-Banker muss wegen Drogenhandels ins Gefängnis


News Redaktion
Regional / 13.03.23 23:59

Ein Banker, der im Alter von 58 Jahren seine Arbeitsstelle verlor, sattelte auf Drogenhandel um und muss nun dafür ins Gefängnis. Das Luzerner Kriminalgericht hat ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren verurteilt für die Taten, die er mit einem Komplizen beging.

Ein Mann muss ins Gefängnis, weil er nach seiner Entlassung als Bankangestellter Kokain und Heroin verkaufte. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI)
Ein Mann muss ins Gefängnis, weil er nach seiner Entlassung als Bankangestellter Kokain und Heroin verkaufte. (Symbolbild) (FOTO: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI)

"Das vorliegende Verfahren hat durchaus auch etwas Tragisches", heisst es im Urteil, das am Montag veröffentlicht wurde. Der heute 63-jährige Beschuldigte war bei seiner Entlassung erstmals in seinem Leben arbeitslos. Er schrieb in der Folge erfolglos 250 Bewerbungen, verlor seine Wohnung und musste in eine Pension umziehen.

Dort traf der Frührentner, der Geld aus seiner Pensionskasse bezog, um nicht von der Sozialhilfe abhängig zu sein, auf seinen künftigen Komplizen. Im Jahr 2020 bezogen die beiden von einem Lieferanten aus Albanien rund zehn Kilogramm Kokain und etwas Heroin sowie Streckmittel.

Der Beschuldigte zog laut dem Gericht "einen lukrativen Drogenhandel" auf. Er veräusserte die Betäubungsmittel über elf Monaten an mindestens 21 Abnehmer. Ihm sei eine bedeutende Rolle zugekommen. So habe er in Luzern die Lieferungen übernommen, die Drogen gelagert und die Buchhaltung geführt. Er wickelte die Bezahlung der Betäubungsmittel ab und verkaufte auch selber Drogen.

Der Umsatz belief sich auf weit über 100'000 Franken. Die Drogengelder bildeten somit den wesentlichen Bestandteil seines Einkommens. Das Gericht spricht von einem schweren Fall der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Weil er sich von Beginn weg geständig zeigte, reduzierte es die Strafe allerdings deutlich um zwei Jahre. Auch sei er beim Drogenhandel "nicht sehr professionell" vorgegangen. So sei das abgekürzte Verfahren noch knapp zulässig. Der Beschuldigte befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug.

Sein 31-jähriger Komplize, der über einen längeren Zeitpunkt im Drogenhandel tätig war, wurde zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden Urteile sind rechtskräftig.

(sda)


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