Das E-Trottinett wurde sichergestellt und der Lenker an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt, wie die Luzerner Polizei am Montag mitteilte. Zudem muss er damit rechnen, dass ihm der Führerausweis entzogen werden kann.
Unter 14-Jährige dürfen E-Trottinette nicht benützen, wie die Polizei in der Mitteilung betont. 14- bis 16-Jährige benötigen einen Führerausweis der Kategorie M. Trottinette dürfen höchstens 20 km/h schnell fahren.
(sda)