Luzerner Regierung will Anreize für höhere Pensen prüfen


News Redaktion
Regional / 14.02.23 00:01

Die Luzerner Regierung will prüfen, wie sie ihren Angestellten höhere Arbeitspensen schmackhaft machen könnte. Mindestpensen, die ein Postulat vorschlägt, lehnt sie dagegen ab. Zurückhaltend ist sie auch bei anderen Forderungen, die den Personalmangel lindern wollen.

Wer auf der Luzerner Kantonsverwaltung Teilzeit arbeitet, soll ermuntert werden, das Pensum zu erhöhen. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)
Wer auf der Luzerner Kantonsverwaltung Teilzeit arbeitet, soll ermuntert werden, das Pensum zu erhöhen. (Archivbild) (FOTO: KEYSTONE/URS FLUEELER)

Kantonsangestellte in Kleinpensen sind Kantonsrat Guido Müller (SVP) ein Dorn im Auge. Ihre verfügbare, produktive Arbeitszeit liege unter jener von Vollzeitangestellten, schreibt er in einem Vorstoss. Die Begründung: Sie würden genauso an Sitzungen und Weiterbildungen teilnehmen, was ihre reine Arbeitszeit reduziere.

Mit Blick auf den Fachkräfte- und Personalmangel solle der Regierungsrat prüfen, wie er die Mitarbeitenden zur Erhöhung ihrer Pensen motivieren könne und ob er allenfalls Mindestpensen vorschreiben solle. Der Kanton Genf, argumentiert Müller, kenne für Lehrpersonen ein Mindestpensum von 50 Prozent und habe keinen Lehrermangel.

Der Regierungsrat will das Postulat teilweise entgegennehmen, wie er in seiner Antwort schreibt, die er am Dienstag veröffentlichte. Von Mindestpensen hält er zwar nichts, sie könnten gar kontraproduktiv sein. So seien es nämlich vor allem Teilzeitarbeitende, die aktuell den Lehrermangel zu mildern vermögen.

Die Regierung unterstütze jedoch das Anliegen des Postulats, Anreizmodelle für höhere Pensen zu prüfen. Um dem Fachkräftemangel im Schulbereich zu begegnen, müsse der Kanton Luzern aber vor allem bei den Anstellungsbedingungen konkurenzfähig sein.

Dazu sei etwa eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie nötig, heisst es in einem weiteren Postulat, das die Grüne Gertrud Galliker-Tönz eingereicht hat. Die familienunterstützenden Massnahmen für Angestellte des Kantons seien daher auszubauen und die Informationen darüber zu intensivieren. Die Regierung will auch dieses Postulat teilweise entgegennehmen und die bestehenden Angebote besser zugänglich machen.

Gar kein Gehör hat sie dagegen für zwei weitere Postulate, die in dieselbe Richtung zielen. So lehnt die Regierung vier Wochen Vaterschaftsurlaub ab, die Samuel Zbinden (Grüne) fordert. Mit den geltenden zehn Tagen stehe Luzern im Vergleich gut da, hält die Regierung fest.

Zur Ablehnung empfiehlt sie ferner ein Postulat von Korintha Bärtsch (Grüne), die sechs Wochen Ferien für das Kantonspersonal vorschlägt, um mit besseren Arbeitsbedingungen dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Kanton Luzern bietet seinen Angestellten mindestens fünf Wochen Ferien, ab 50 Jahren sind es sechs. Damit stehe man im Vergleich zu anderen Kantonen überdurchschnittlich da, argumentiert die Regierung.

(sda)


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