Die geltende Regelung ermögliche die angemessene Erledigung der Strafuntersuchung im Regelfall und lasse die Einsetzung eines ausserkantonalen Staatsanwaltes oder einer ausserordentlichen Staatsanwältin im Ausnahmefall zu, schreibt die Regierung in ihrer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zur Motion.
In der Motion fordern Stutz und Mitunterzeichnende für Strafuntersuchungen gegen Mitglieder des Kantonsrates, kantonale Magistratspersonen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Oberstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft, dass das Kantonsgericht in jedem Fall eine ausserordentliche ausserkantonale Strafuntersuchungsbehörde beauftragen muss - zur Vermeidung von Interessenkonflikten oder Befangenheiten und im Sinne der Transparenz.
Das Justizgesetz regele die Frage der Beschlussunfähigkeit wegen Ausstandsgründen nur für die Gerichte, eine analoge Regelung für die Staatsanwaltschaft hingegen fehle, heisst es in der Motion.
Im Kanton Luzern sei es Usus, dass bei Strafuntersuchungen gegen Mitglieder des Kantonsrats, kantonale Magistratspersonen sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Oberstaatsanwaltschaft und derStaatsanwaltschaft die eigene kantonale Strafuntersuchungsbehörde die Untersuchung durchführe. "Diese Luzerner Praxis genügt den heute anerkannten Ansprüchen an die Rechtsstaatlichkeit nicht", ist der Motionär überzeugt.
(sda)