Kantonsrat David Roth (SP) verlangte in seinem Vorstoss von der Luzerner Regierung, sie solle prüfen, ob auf Hausräumungen verzichtet werden könne, wenn die betroffenen Gebäude zweckentfremdet werden. Mit Blick auf die Wohnungsnot seien leerstehende Gebäude, ohne Aussicht auf Sanierung oder Vermietung nicht im Interesse der Gesellschaft.
Besetzte Häuser sollen daher nur noch dann geräumt werden dürfen, wenn ein Strafantrag vorliege und entweder ein Abbruch, eine Sanierung oder ein Ausbau unmittelbar bevorstehe, eine Neunutzung vorgesehen sei oder die Besetzung den Denkmalschutz oder die Sicherheit von Personen gefährde.
Der Regierungsrat lehnt das Postulat ab, wie er am Dienstag mitteilte. Eine Hausbesetzung sei ein widerrechtlicher Eingriff in das Eigentumsrecht eines Liegenschaftsbesitzers und erfülle den Tatbestand des Hausfriedensbruchs. Eine Besetzung nicht zu dulden, sei das gute Recht der Eigentümer.
Die Räumung einer besetzten Liegenschaft stelle den rechtmässigen Zustand wieder her. In der Praxis würde bereits heute versucht, den Dialog zwischen Eigentümerschaft und Hausbesetzern zu etablieren, um Zwangsmassnahmen wie etwa eine polizeiliche Räumung zu verhindern.
Besonders in der Stadt Luzern war es in der jüngsten Vergangenheit wiederholt zu Hausbesetzungen gekommen. Im vergangenen Jahr war dies etwa an der Kellerstrasse und an der Bruchstrasse der Fall.
(sda)