Wie der Regierungsrat am Montag mitteilte, soll die Schuldenbremse nicht generell gelockert werden. Vielmehr werde Spielraum für den Fall geschaffen, dass die Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) einbrechen. Der Kanton erhalte eine längere Reaktionszeit und müsse nicht bereits im folgenden Voranschlag den Ausfall kompensieren.
Der Regierungsrat bezeichnete seinen Revisionsvorschlag deswegen als "Lex-SNB". Die neue Regelung fördere den "verantwortungsvollen Umgang mit dem Schwankungsrisiko der SNB-Ausschüttung".
Die flexiblere Schuldenbremse soll bereits beim Budget 2024 zur Anwendung kommen. Der Regierungsrat will sie deswegen auf den 1. September 2023 in Kraft setzen. Die Gesetzesanpassung war vom Kantonsrat mit der Überweisung eines Postulats von Armin Hartmann (SVP) verlangt worden.
Die Ausschüttungen der SNB sind für die Kantone wichtige Einnahmequellen. 2022 flossen so 192 Millionen Franken in die Kasse des Kantons Luzern. 2023 wird es aber eine Nullrunde geben.
Der Regierungsrat betonte in seiner Mitteilung, dass Luzern seine Abhängigkeit von der SNB-Ausschüttung reduzieren müsse. Mit den SNB-Geldern dürften nicht konstante Ausgaben finanziert werden. Der Kanton müsse deswegen seine Vorhaben priorisieren.
(sda)